Kein „Untersuchungsausschüsschen“: Holding-Vorwürfen umfassend nachgehen!

Kein „Untersuchungsausschüsschen“: Holding-Vorwürfen umfassend nachgehen!

Am Montag, den 27.07.2020 nimmt der Holding-Untersuchungsausschuss in der Orangerie seine Arbeit auf. Die vorläufige Tagesordnung sieht bisher vor allem die erneute Vorstellung des Jahres- und Fortschrittsberichts der Holding, sowie die Formulierung eines externen Prüfauftrages an eine Rechtsanwaltskanzlei vor.

Das ist der sprichwörtlich zweite Schritt vor dem ersten. So sehr man auch die hohe Erwartungshaltung verstehen kann, wonach der Ausschuss möglichst schnell handfeste Ergebnisse liefern soll: umso wichtiger ist es doch, dass dieser den Kern des Problems auch erreicht und sich nicht mit der Klärung einzelner Detailfragen begnügt.

An erster Stelle muss der Ausschuss daher klären, welche Punkte er überhaupt untersuchen will. Hierbei kann es nicht ausschließlich um juristische Fragen des Vergaberechts oder der rechtlichen Auslegung von Geschäftsordnungen gehen. Die Serie von Briefen der vergangenen Wochen und Monate hat gezeigt, dass es offenbar tieferliegende Probleme gibt, die es zu untersuchen gilt.

So steht die Frage im Raum, ob das Holding-Projekt sich insgesamt in die gewünschte Richtung entwickelt. Dies lässt sich nicht allein anhand von Geschäftszahlen beantworten. Als kommunales Unternehmen hat die Holding vielfältige Anforderungen zu erfüllen. Natürlich soll sie wirtschaftlich erfolgreich sein und unsere Stadt finanziell entlasten. Gleichzeitig trägt sie aber auch eine hohe Verantwortung in Bezug auf die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit. Zudem können die Bürger zurecht erwarten, dass die Holding und ihre Teilgesellschaften aktiv an der Entwicklung Oranienburgs mitwirken und ihre in vielerlei Hinsicht privilegierten Stellungen konsequent im Sinne unserer Stadt einsetzen. Dazu bedarf es auch eines Personalkonzepts, welches fähigen Mitarbeitern eine Perspektive bietet und sie somit langfristig an das Unternehmen bindet. All dies erfordert aber eine effektive politische Kontrolle der Holding und ihrer Teilgesellschaften, um sicherzustellen, dass diese ihrer besonderen Verantwortung jederzeit gerecht werden. Wo dies in der Vergangenheit möglicherweise nicht ausreichend gewährleistet war, muss auch dies aufgearbeitet und verbessert werden. All diese Aspekte gehören mit auf den Prüfstand. Deshalb wird unsere Fraktion die Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes „Festlegung des Untersuchungsauftrages“ beantragen.

Angesichts der Fülle an Fragen ist es deshalb auch ungünstig, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses direkt mit einem Vortrag des Geschäftsführers beginnt, der sich im Wesentlichen aus bereits bekannten Zahlen zusammensetzen dürfte. Hier wurde bereits durch die SPD die Streichung der entsprechenden Tagesordnungspunkte beantragt.

Auch hinsichtlich der Formulierung von Prüfaufträgen für eine externe Untersuchung kann es sich bei der Sitzung am Montag lediglich um einen ersten Aufschlag handeln. Selbstverständlich muss der Untersuchungsausschuss die Möglichkeit haben, angesichts neuer Erkenntnisse den Fragenkatalog jederzeit zu erweitern. Sicherlich ist es wichtig, im Untersuchungsprozess auch juristische Fragen, etwa zum Thema Vergaberecht, klären zu lassen. Dies kann aber nur ein Punkt unter vielen – und nicht, wie bisher vorgesehen, der Schwerpunkt der Ausschussarbeit – sein. Wer es bei der juristischen Bewertung einiger Detailfragen bewenden lassen will, ist an einer echten Bestandsaufnahme nicht interessiert.

Für Spannung dürfte auch die personelle Zusammensetzung des Ausschusses sorgen. Entgegen des von den Piraten unterstützen Antrages auf einen eigenen Untersuchungsausschuss, hat sich die Stadtverordnetenversammlung lediglich für einen Unterausschuss zu Hauptausschuss entschieden. Dies bedeutet zugleich, dass dort zunächst die gleichen Personen teilnehmen werden, die auch im Hauptausschuss vertreten sind. Hierbei handelt es sich jedoch in vielen Fällen um Stadtverordnete, die zugleich im Aufsichtsrat der Oranienburg Holding sitzen. Aus Sicht der Piraten handelt es sich hierbei um einen klaren Interessenskonflikt, der nur schwer in Einklang mit dem Mitwirkungsverbot (§ 22 der Brandenburger Kommunalverfassung) zu bringen sein dürfte. Demnach sind Personen von Beratungen und Entscheidungen ausgeschlossen, die ihr selbst, einem Angehörigen oder einer von ihr vertretenen Gesellschaft einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen können. Dies dürfte hier gegeben sein und daran ändert es auch nichts, dass sich einzelne Mitglieder schon vorab selbst für unbefangen erklärt haben. Sollte die Kommunalaufsicht zu einer ähnlichen Einschätzung kommen, müsste die Zusammensetzung des Ausschusses, wenn nicht sogar dessen grundsätzlicher Charakter, noch einmal prinzipiell überdacht werden. Das hätte man auch einfacher haben können…

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