Kommunalaufsicht bestätigt: Derzeitiger Holding-Untersuchungsausschuss möglicherweise befangen
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel hat mit Schreiben vom 23.07.2020 festgestellt, dass die Mehrheit des derzeitigen Untersuchungsausschusses mit Verweis auf § 22 Absatz 1 BbgKVerf möglicherweise befangen sein könnte. Die Kommunalaufsicht teilt damit die Einschätzung der Piratenpartei, wonach ein Untersuchungsausschuss ausschließlich mit Personen besetzt werden sollte, die nicht zugleich Mitglieder des Holding-Aufsichtsrates seien.
Des Weiteren empfiehlt die Kommunalaufsicht die Einrichtung eines eigenen, temporären Ausschusses nach § 43 BbgKVerf und eine Festlegung des Untersuchungsauftrages durch die Stadtverordnetenversammlung. Einen solchen Antrag hatten FDP und Piraten bereits am 22.06.2020 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, wo dieser allerdings keine Mehrheit fand.
„Wir sehen uns durch die Einschätzung der Kommunalaufsicht gestärkt, und hoffen, dass die Stadtverordnetenversammlung zeitnah auf einer Sondersitzung einen neuen Beschluss fasst, der den Anforderungen der Brandenburger Kommunalverfassung gerecht wird“, so Thomas Ney, Stadtverordneter der Piratenpartei.