Stellenbesetzungsverfahren in der Holding: Aus alten Fehlern nichts gelernt?

Stellenbesetzungsverfahren in der Holding: Aus alten Fehlern nichts gelernt?

Im vergangenen Jahr legte der Untersuchungsausschuss zur Oranienburg Holding seinen Abschlussbericht vor. Bemängelt wurde dort unter anderem, dass das Besetzungsverfahren für die Stelle des Holding-Geschäftsführers intransparent und insgesamt nicht fair verlaufen sei.

Nachdem die Stadtverordnetenversammlung von Oranienburg die vorzeitige Abberufung des bisherigen Holding-Geschäftsführers beschlossen hatte, laufen derzeit die Auswahlverfahren für dessen Nachfolge.

Fraglich ist jedoch, ob die vom Untersuchungsausschuss geforderten hohen Standards bei Stellenbesetzungsverfahren hierbei eingehalten werden können. Zwar hatten die Stadtverordneten diesmal ein externes Headhunter-Unternehmen mit der Betreuung des Verfahrens betraut. Ein Stellenbesetzungsgremium der Stadtverordnetenversammlung sollte an der Vorauswahl der Bewerber beteiligt werden.

Jenes Gremium setzt sich aus dem Bürgermeister, der Aufsichtsratsvorsitzenden , dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung sowie des Hauptausschusses sowie den Fraktionsvorsitzenden zusammen. Die restlichen Stadtverordneten bleiben außen vor. Sie dürfen – nach Angaben der Stadtverwaltung aus datenschutzrechtlichen Gründen – auch nicht von ihren Vertretern über die einzelnen Bewerbungen informiert werden. Dies ist insofern bemerkenswert, als dass die Stadt selbst es mit ihren Regeln zum Datenschutz offenbar nicht allzu genau nahm und zwischenzeitlich versehentlich die Informationen über die Bewerber über das Ratssystem allen Stadtverordneten zur Verfügung gestellt hatte. Nachdem der Fehler in der Verwaltung aufgefallen war, wurden die Dokumente eilig wieder entfernt.

Der Stadtverordnete Thomas Ney zeigt sich unzufrieden mit dem bisherigen Ablauf des Verfahrens.

„Es ist unverständlich, warum die Verwaltung den Stadtverordneten nicht zumindest anonymisierte Informationen über die Bewerber zur Verfügung stellen kann, damit diese sich – ohne Kenntnis der konkreten Person – ein Bild vom Bewerberfeld machen können“, bemängelt Ney.

Ebenso unbefriedigend findet Ney, dass die Stadtverordneten gewissermaßen blind dem Urteil der jeweiligen Fraktionsvorsitzenden vertrauen müssten. Ähnlich hatte sich zuvor bereits Ralph Bujok, Fraktionsvorsitzender der Linkspartei, geäußert. Dieser hatte einzelnen Fraktionen zudem eine Kungelei und Vorfestlegungen vorgeworfen.

So weit möchte der Pirat Thomas Ney zwar nicht gehen. „Das gegenwärtige Verfahren ist aber zumindest geeignet, Misstrauen in Bezug auf die Personalentscheidungen zu sähen. Der dringend nötige Neuanfang in den städtischen Unternehmen werde somit gefährdet“, findet Ney. Die Stadtverordneten hätten somit keine Möglichkeit zu prüfen, ob aus den rund 150 Bewerbungen wirklich die geeignetsten in die Vorauswahl der 20 Kandidaten kämen, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen würden. „Das ist zumindest unglücklich gelaufen und hier sollte dringend nachgebessert werden“, fordert Ney.

Korrektur: In einer vorherigen Version des Beitrags hieß es, über das Ratsinformationssystem seien Unterlagen nicht nur für Stadtverordnete, sondern auch für sachkundige Einwohner einsehbar gewesen. Tatsächlich ist uns aber kein Fall bekannt, in dem ein sachkundiger Einwohner die hinterlegten Dokumente tatsächich einsehen konnte.

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