Am 8. Dezember 2025 trat die Stadtverordnetenversammlung zu ihrer letzten Sitzung im laufenden Jahr zusammen. Neben diversen Wirtschaftsplänen standen vor allem zwei Punkte auf der Tagesordnung:
Photovoltaik-Freiflächenkonzept: FDP/Piraten-Fraktion setzt Änderungen durch
Die Stadtverordnetenversammlung beriet und beschloss ein umfangreiches Photovoltaik-Freiflächenkonzept. Dieses soll künftig steuern, wo in Oranienburg Freiflächen-Photovoltaikanlagen errichtet werden sollen – und wo nicht. Dafür wurde ein umfangreicher Kriterienkatalog erarbeitet, der Flächen nach ihrer Eignung bewerten soll. Im ursprünglich von der Verwaltung vorgelegten Konzept wurde die Stadt dafür in zwei Regionen (Ost/West) eingeteilt, um den Ausbau von Solarparks möglichst gleichmäßig über das Stadtgebiet zu verteilen. Auf Antrag von Grünen, SPD, CDU, Linken und Freien Wählern wurde dieser Punkt jedoch gestrichten. Demnach sollen Flächen künftig nur noch entsprechend ihrer individuellen Eignung bewertet werden – ganz gleich wie viel Solarflächen im jeweiligen Ortsteil bereits errichtet wurden. Hiergegen regte sich erheblicher Protest der Anwohner aus den bereits jetzt stark betroffenen Ortsteilen Schmachtenhagen und Wensickendorf. Zwar sieht das auf Antrag der genannten Fraktionen geänderte Konzept vor, dass lediglich zehn Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche für Photovoltaik genutzt werden soll. Jedoch wird nicht ausgeschlossen, dass diese (stadtweiten) zehn Prozent sich auch auf einen einzelnen Ortsteil konzentrieren dürfen. Von unserer Fraktion wurde diese Änderung zwar mehrheitlich abgelehnt aber letztlich mit den Stimmen der beteiligten Fraktionen am Ende angenommen. Unsere Fraktion konnte zumindest erreichen, dass rings um Wohnflächen künftig ein 200 Meter breiter Sperrstreifen gelten soll, auf dem keine Photovoltaikanlagen errichtet werden dürfen. Das ursprüngliche Konzept sah hierzu keine Regelung vor und erlaubte somit Solarfelder bis an den Gartenzaun heran.
Wahlbeschwerde der AfD – Unkenntnis oder Schauspiel?
Zweiter wichtiger Tagesordnungspunkt war der Beschluss zu den Einsprüchen gegen die Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters. Hiergegen hatte die AfD Widerspruch eingelegt und eine Neuauszählung aller Stimmen beantragt. Begründet wurde der Antrag mit einer Vielzahl angeblicher Beobachtungen von Unregelmäßigkeiten, für die jedoch seitens der Antragsteller keine Zeugen benannt wurden. Bereits im Hauptausschuss hatte die Verwaltung zu einzelnen Vorwürfen Stellung genommen und diese glaubhaft widerlegt. Dennoch bestand die AfD-Fraktion darauf, ihren Einspruch aufrecht zu erhalten, obwohl deren Bürgermeisterkandidatin Anja Waschkau satte 4300 Stimmen weniger erhalten hatte, als die künftige Bürgermeisterin Jennifer Collin-Feeder (SPD). Bezeichnend: Selbst wenn die Behauptungen der AfD zutreffend gewesen wären und in den betroffenen Wahllokalen ausschließlich die Kandidatin der AfD gewählt worden wäre, hätte dies zu keinem anderen Ergebnis geführt – was der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD, Joachim Radke, auch eingestand. Dies wäre aber gerade die Voraussetzung für einen erfolgreichen Einspruch gewesen. Gemäß § 55 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) setzt nämlich voraus, dass „die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist“. Von Seiten der AfD war man jedoch angeblich der (irrigen) Ansicht, dass auch ein Ergebnis von 41,0 statt 40,9 % eine (relevante) Beeinflussung des Ergebnisses wäre. Womöglich ging es aber auch nur darum, die Ablehnung unter Weglassung von Fakten propagandistisch auszuschlachten und Zweifel an der Korrekthet der Wahl zu säen.




