Stellenbesetzungsverfahren in der Holding: Aus alten Fehlern nichts gelernt?

Im vergangenen Jahr legte der Untersuchungsausschuss zur Oranienburg Holding seinen Abschlussbericht vor. Bemängelt wurde dort unter anderem, dass das Besetzungsverfahren für die Stelle des Holding-Geschäftsführers intransparent und insgesamt nicht fair verlaufen sei.

Nachdem die Stadtverordnetenversammlung von Oranienburg die vorzeitige Abberufung des bisherigen Holding-Geschäftsführers beschlossen hatte, laufen derzeit die Auswahlverfahren für dessen Nachfolge.

Fraglich ist jedoch, ob die vom Untersuchungsausschuss geforderten hohen Standards bei Stellenbesetzungsverfahren hierbei eingehalten werden können. Zwar hatten die Stadtverordneten diesmal ein externes Headhunter-Unternehmen mit der Betreuung des Verfahrens betraut. Ein Stellenbesetzungsgremium der Stadtverordnetenversammlung sollte an der Vorauswahl der Bewerber beteiligt werden.

Jenes Gremium setzt sich aus dem Bürgermeister, der Aufsichtsratsvorsitzenden , dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung sowie des Hauptausschusses sowie den Fraktionsvorsitzenden zusammen. Die restlichen Stadtverordneten bleiben außen vor. Sie dürfen – nach Angaben der Stadtverwaltung aus datenschutzrechtlichen Gründen – auch nicht von ihren Vertretern über die einzelnen Bewerbungen informiert werden. Dies ist insofern bemerkenswert, als dass die Stadt selbst es mit ihren Regeln zum Datenschutz offenbar nicht allzu genau nahm und zwischenzeitlich versehentlich die Informationen über die Bewerber über das Ratssystem allen Stadtverordneten zur Verfügung gestellt hatte. Nachdem der Fehler in der Verwaltung aufgefallen war, wurden die Dokumente eilig wieder entfernt.

Der Stadtverordnete Thomas Ney zeigt sich unzufrieden mit dem bisherigen Ablauf des Verfahrens.

„Es ist unverständlich, warum die Verwaltung den Stadtverordneten nicht zumindest anonymisierte Informationen über die Bewerber zur Verfügung stellen kann, damit diese sich – ohne Kenntnis der konkreten Person – ein Bild vom Bewerberfeld machen können“, bemängelt Ney.

Ebenso unbefriedigend findet Ney, dass die Stadtverordneten gewissermaßen blind dem Urteil der jeweiligen Fraktionsvorsitzenden vertrauen müssten. Ähnlich hatte sich zuvor bereits Ralph Bujok, Fraktionsvorsitzender der Linkspartei, geäußert. Dieser hatte einzelnen Fraktionen zudem eine Kungelei und Vorfestlegungen vorgeworfen.

So weit möchte der Pirat Thomas Ney zwar nicht gehen. „Das gegenwärtige Verfahren ist aber zumindest geeignet, Misstrauen in Bezug auf die Personalentscheidungen zu sähen. Der dringend nötige Neuanfang in den städtischen Unternehmen werde somit gefährdet“, findet Ney. Die Stadtverordneten hätten somit keine Möglichkeit zu prüfen, ob aus den rund 150 Bewerbungen wirklich die geeignetsten in die Vorauswahl der 20 Kandidaten kämen, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen würden. „Das ist zumindest unglücklich gelaufen und hier sollte dringend nachgebessert werden“, fordert Ney.

Korrektur: In einer vorherigen Version des Beitrags hieß es, über das Ratsinformationssystem seien Unterlagen nicht nur für Stadtverordnete, sondern auch für sachkundige Einwohner einsehbar gewesen. Tatsächlich ist uns aber kein Fall bekannt, in dem ein sachkundiger Einwohner die hinterlegten Dokumente tatsächich einsehen konnte.

Melderegisterauskünfte 2021: Das kosten die Daten der Oranienburger

Die Stadt Oranienburg hat im Jahr 2021 mindestens 2.500 gebührenpflichtige Auskünfte aus dem Melderegister der Stadt erteilt. Das entspricht statistisch etwa den Daten von jedem sechzehnten erwachsenen Einwohner Oranienburgs. Insgesamt wurden hierauf Gebühren im Umfang von rund 24.500 Euro erhoben. „Hier handelt es sich zum überwiegenden Teil um Auskünfte zu gewerblichen Zwecken“, wie die Stadt auf Anfrage der Piratenpartei mitteilte. Die genaue Anzahl gewerblicher Anfragen wurde nicht genannt.

Aus Sicht der Piratenpartei ist die hohe Anzahl an Datenweitergaben problematisch. „Für die Betroffenen bedeutet das zumeist zusätzliche Werbung im Briefkasten“, gibt Thomas Ney, Stadtverordneter der Piraten kritisch zu bedenken.

Bei Melderegisterauskünften handelt es sich um Daten aus dem Einwohnerverzeichnis der Stadt, welche auf Grundlage des Bundesmeldegesetzes (BMG) zu verschiedenen Zwecken mitgeteilt werden. Hierzu zählen bspw. die Veröffentlichung von Alters- oder Ehejubiläen in Zeitungen, Wahlwerbung von politischen Parteien, Mitglieder- und Angehörigenauskünfte an Religionsgemeinschaften oder sonstige gewerbliche Zwecke. Die Datensätze einer einfachen Meldeauskunft umfassen üblicherweise Name, Doktortitel und Anschriften einer Person, sowie in einigen Fällen Hochzeits- und Geburtsdaten. Erweiterte Melderegisterauszüge sind in der Regel umfangreicher und dürfen nur in besonderen Fällen erteilt werden. Dies war im vergangenen Jahr 90 mal der Fall.

Im Wahljahr wurden zudem die Daten von 1.739 Personen an politische Parteien zum Zwecke der Wahlwerbung übermittelt und hierfür Gebühren in Höhe von 447,90 Euro erhoben. Dies entspricht rechnerisch etwa 0,26 Euro pro Person. Hierbei ist es sogar möglich, gezielt bestimmte Alterskohorten abzufragen, etwa um Werbung speziell an Erstwähler oder Senioren zu versenden. Welche zwei Parteien die Daten abgefragt haben, wurde nicht mitgeteilt. Die Piratenpartei macht von der Möglichkeit des Melderegisterauszugs aus Datenschutzgründen keinen Gebrauch.

„Wir finden es bedauerlich, dass es offenbar auch bei politischen Parteien Begehrlichkeiten nach den Daten unserer Bürger gibt. Vielmehr sollte sich die Politik um deren Schutz bemühen“, findet Ney.

Nach Weitergabe der Daten hat die Stadt technisch und rechtlich keinerlei Möglichkeit zu überprüfen, ob die Daten ausschließlich für den angegebenen Zweck verwendet und danach gelöscht werden. „Dennoch weisen wir im Rahmen der Auskunftserteilung stets schriftlich darauf hin, dass die übermittelten Daten nur für die Zwecke verarbeitet werden dürfen, zu deren Erfüllung sie übermittelt wurden und anschließend zu löschen sind. Jede Melderegisterauskunft beinhaltet einen entsprechenden Hinweis dazu“, teilte die Stadt mit.

„Die Stadt kann nicht effektiv sicherstellen, was mit den Daten passiert. Deshalb fordern wir die Verwaltung auf, die Vorgaben des Bundesmeldegesetzes bei der Datenauskunft möglichst restriktiv anzuwenden. Darüber hinaus sollten sich die Bürger Oranienburgs selbst schützen, indem sie der Weitergabe ihrer Daten beim Bürgeramt widersprechen.“

Thomas Ney, Stadtverordneter der Piraten

Eine Übermittlung der Daten darf immer dann erfolgen, wenn die betroffene Person der Weitergabe nicht ausdrücklich widersprochen hat. Zu diesem Zweck bietet die Piratenpartei eine Postkarte an, mit der die Bürgerinnen und Bürger auf einfache Weise dem Einwohnermeldeamt ihren Sperrwunsch mitteilen können. Diese kann entweder über die Geschäftsstelle der Partei (Bötzower Platz 1, 16515 Oranienburg) bezogen oder über die Webseite heruntergeladen werden. Alternativ bietet die Partei einen Formulierungsvorschlag für einen Widerspruch auf ihrer Webseite an.

Grundsätzlich werbe die Partei aber für eine Umkehr des bestehenden Verfahrens:

„Die Sperrung von Daten sollte der Regelfall sein und Auskünfte nur erteilt werden, wenn der Bürger dies ausdrücklich wünscht.“

Thomas Ney, Stadtverordneter der Piraten

Mustertext für Widerspruchsschreiben:

An das
Einwohneramt der Stadt Oranienburg
Schlossplatz 1
16515 Oranienburg

[Ort, Datum]

Betreff: Widerspruch gegen die Datenweitergabe durch die Meldebehörde

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich, [Vorname + Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in der [Vollständige Anschrift],

  • gemäß §50 Abs. 1. BMG der Auskunftserteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene,
  • gemäß §50 Abs. 2 BMG der Auskunftserteilung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen,
  • gemäß §50 Abs. 3 BMG der Auskunftserteilung an Adressbuchverlage zum Zwecke der Herausgabe von Adressbüchern,
  • gemäß §36 Abs. 2 BMG der Datenübermittlung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial der Bundeswehr,
  • gemäß §42 Abs. 3 BMG der Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, denen meine Familienangehörigen, nicht aber ich selbst, angehören,
  • sowie gemäß § 44 BMG jeglicher Erteilung von Melderegisterauszügen über meine Person zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels.
[Unzutreffendes bitte streichen!]

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Oranienburg Holding: So kann es nicht bleiben.

Der Stadtverordnete Thomas Ney (Piraten) bei der Vorstellung des Abschlussberichtes

Nach 14 Monaten intensiver Arbeit hat der Untersuchungsausschuss zur Oranienburg Holding unter Vorsitz von Daniel Langhoff (FDP) und Thomas Ney (Piraten) am Donnerstag, den 13. Januar 2022 seinen Abschlussbericht vorgelegt. Auf insgesamt 44 Seiten dokumentiert der Ausschuss zahlreiche Fehler, Probleme und Rechtsverletzungen und gibt zugleich zehn Empfehlungen zur Optimierung des Holdingbetriebs und des Umgangs der Stadt mit kommunalen Unternehmen. Der Bericht wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen und die Handlungsempfehlungen mit einer großen Mehrheit und ohne Gegenstimmen gebilligt.

Für Irritationen und Erheiterung gleichermaßen sorgte lediglich die Stellungnahme des Bürgermeisters, in der dieser entgegen der Aussage des Berichtes feststellte, dass alles „mit rechten Dingen“ zugegangen und nicht „rumgekungelt“ worden sei und Transparenz schon bei der Holdinggründung ein besonderer Anspruch gewesen sei. Wie ernst der Bürgermeister es mit der Transparenz meint, lässt sich indes am Abschlussbericht ablesen, in dem er seinen Namen durch die Verwaltung schwärzen ließ. Auch die Bereitschaft zu notwendigen Veränderungen muss bezweifelt werden. Immerhin hatte der Bürgermeister bereits im Vorfeld eine Stellungnahme versendet, in der eine eigene, sehr exklusive Sicht auf die Vorgänge innerhalb der Holding deutlich wurde und in der den Handlungsempfehlungen des Ausschusses überwiegend widersprochen wurde.

Ungeachtet dessen werden wir Piraten uns dafür einsetzen, dass aus den Empfehlungen des Ausschusses zeitnah konkretes Handeln wird und die notwendigen Beschlüsse umgehend auf den Weg gebracht werden. Bei den anstehenden Veränderungen werden wir darauf achten, dass der Grundsatz der Transparenz und die Einflussmöglichkeiten der Stadtverordnetenversammlung gewahrt bleiben. Wenn es uns gelingen sollte, dies umzusetzen, war der Untersuchungsausschuss ein voller Erfolg, der dazu beitragen wird, den Ruf unserer Stadt zu verbessern und das Vertrauen unserer Bürger in die Politik zu stärken.

Der vollständige Abschlussbericht kann hier eingesehen werden:

Die Schwärzungen erfolgten durch die Stadtverwaltung in Rücksprache mit der Datenschutzbeauftragten, sofern persönliche Informationen enthalten waren und die Betroffenen einer Veröffentlichung nicht zugestimmt haben. Dies betrifft neben dem Bürgermeister auch den Geschäftsführer der Oranienburg Holding.

Die Untersuchungsergebnisse in Kürze:

Insgesamt stellte der Ausschuss fest, dass eine außerordentliche Kündigung des WOBA-Geschäftsführers, wie sie Holding-Geschäftsführer, Bürgermeister und Aufsichtsrat im April 2020 anstrebten, zwar rechtlich möglich, inhaltlich aber nicht gerechtfertigt war. Zwar ist das Vertrauensverhältnis zwischen dem Holding- und dem WOBA-Geschäftsführer nachhaltig gestört, im konkreten Fall hat letzterer aber korrekt gehandelt, indem er statt der von der Holding gewünschten Inhouse-Vergabe fördermittelkonform eine freihändige Vergabe am Markt vornahm. So ist eine Inhousevergabe von Aufträgen wegen zu hoher schädlicher Fremdumsätze derzeit nicht rechtssicher möglich.

Der Konflikt zwischen beiden Geschäftsführern offenbarte nach Auffassung des Ausschusses auch grundlegende Probleme in der rechtlichen Ausgestaltung der Holding. So werden bestehende Regelungen durch das komplizierte Vertragsgeflecht ausgehebelt und die dominante Stellung des Holding-Geschäftsführers zusätzlich verstärkt. Einflussmöglichkeiten der Stadtverordnetenversammlung sind nicht rechtswirksam in den Verträgen implementiert und Auskunftsrechte des Aufsichtsrates stark eingeschränkt.

Auch finanziell konnte die Holding die mit der Gründung verbundenen Erwartungen bisher nicht erfüllen. So werden die durch den steuerlichen Querverbund entstehenden Vorteile gegenwärtig nahezu vollständig durch die Eigenkosten der Holding, hier vor allem Personalkosten, aufgezehrt. Insbesondere die Vergütung des Holding-Geschäftsführers liegt hierbei weit über vergleichbaren kommunalen Unternehmen.

Die Holdinggründung selbst verlief nach Auffassung des Ausschusses intransparent, war von zahlreichen vergaberechtlichen Verstößen begleitet und führte im Ergebnis zu einer erheblichen Kostensteigerung. Die Stadtverordnetenversammlung ihrerseits versäumte eine wirksame Kontrolle und ließ der Verwaltung sowie dem sogenannten „Ältestenrat“ weitestgehend freie Hand. Das Auswahlverfahren zur Bestimmung des Geschäftsführers war nicht fair, sondern begünstigte von Anfang an den später erfolgreichen Bewerber, der seinerseits bereits mit der Holdinggründung beauftragt wurde.

Die Handlungsempfehlungen in Kürze:

  1. Erstellung eines Kodex mit Leitlinien guter Unternehmensführung
  2. Verschärfung der Compliance-Regeln für Auftragsvergaben durch die Verwaltung
  3. Professionalisierung der Bewerbungs- und Auswahlverfahren von Führungskräften und Orientierung am Gehaltskorridor vergleichbarer kommunaler Unternehmen
  4. Auflösung bestehender Doppelungen von Geschäftsführerposten (wie bspw. in der WOBA)
  5. Neuausschreibung auslaufender Geschäftsführerposten, Beginn des Verfahrens bereits Mitte 2022
  6. Genehmigungsvorbehalt für die Stadtverordnetenversammlung bei wichtigen Unternehmensentscheidungen
  7. Vereinheitlichung der bestehenden Vertragswerke
  8. Auskunftsrechte für Mitglieder des Aufsichtsrates gegenüber der Stadtverordnetenversammlung
  9. Regelmäßiges Monitoring schädlicher Fremdumsätze
  10. Externe Prüfung von Strukturveränderungen innerhalb der Holding, bis dahin keine Neueinstellungen von Führungspersonal; Bestandsgarantie für Tarifbeschäftigte auch im Falle einer Umorganisation

Weihnachtswünsche

Liebe Oranienburger,

ein für uns alle turbulentes Jahr 2021 neigt sich dem Ende zu. Leider war die noch immer nicht enden wollende Coronapandemie auch in diesem Jahr das dominierende Thema. Jeder Einzelne war damit vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Zu der Sorge um die eigene Gesundheit und die unserer Liebsten kam in vielen Fällen die um den Arbeitsplatz oder das Einkommen hinzu. Aber auch unser Alltag war von tiefgreifenden und stetigen Veränderungen geprägt.

Die Pandemie bedeutet aber nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine politische Herausforderung. Als Partei, die stets für sich in Anspruch nimmt, auf der Grundlage wissenschaftlicher Evidenz zu handeln, waren wir Piraten, ebenso wie die politisch verantwortlichen Akteure in Bund und Land, mit einem sich beständig ändernden Stand der Erkenntnis konfrontiert. Es galt, beschlossene Maßnahmen regelmäßig einer veränderten Sachlage anzupassen. Nicht alle dieser Maßnahmen waren angemessen, nachvollziehbar begründet oder hielten einer rückblickenden Überprüfung stand. Dies ging einher mit einer zunehmenden gesellschaftlichen Polarisierung, die es zunehmend schwerer macht, mit Sachargumenten im Spannungsfeld zwischen der völligen Ablehnung jeglicher Einschränkungen auf der einen und einem Überbietungswettbewerb immer neuer Forderungen nach Zwangsmaßnahmen und Verboten auf der anderen Seite Gehör zu finden. Dies gilt auch für unsere Partei, deren politische Grundüberzeugung auf den Idealen der Freiheit – für jeden Einzelnen und für die Gesellschaft als Ganzes – beruht.

Weihnachten hingegen ist ein Fest des Friedens und der Besinnung. Vielleicht nutzen wir dieses, um im Kreise unserer Liebsten und darüber hinaus für Sachlichkeit, gegenseitiges Zuhören und konstruktiven Dialog zu werben, um anschließend gemeinsam den zu erwartenden Herausforderungen zu begegnen. Wir wünschen Ihnen allen ein erholsames Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Thomas Ney kandidiert für die Piraten im Wahlkreis 58

Für die Piratenpartei tritt im Wahlkreis 58 der Oranienburger Stadtverordnete Thomas Ney zur Bundestagswahl an. Auch auf der Landesliste der Partei sind die Oranienburger Piraten stark vertreten. So kandidiert der Lehrer und sachkundige Einwohner Stefan Günther auf Listenplatz 1 der Brandenburger Piraten. Auf den Listenplätzen 3 und 5 folgen Thomas und Ulyana Ney. Der ebenfalls aus Oranienburg kommende Axel Heidkamp steht auf Listenplatz 6.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl, darunter das Wahlprogramm der Piraten, finden Sie auf wahl.piratenbrandenburg.de.

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