Stellenbesetzungsverfahren in der Holding: Aus alten Fehlern nichts gelernt?

Im vergangenen Jahr legte der Untersuchungsausschuss zur Oranienburg Holding seinen Abschlussbericht vor. Bemängelt wurde dort unter anderem, dass das Besetzungsverfahren für die Stelle des Holding-Geschäftsführers intransparent und insgesamt nicht fair verlaufen sei.

Nachdem die Stadtverordnetenversammlung von Oranienburg die vorzeitige Abberufung des bisherigen Holding-Geschäftsführers beschlossen hatte, laufen derzeit die Auswahlverfahren für dessen Nachfolge.

Fraglich ist jedoch, ob die vom Untersuchungsausschuss geforderten hohen Standards bei Stellenbesetzungsverfahren hierbei eingehalten werden können. Zwar hatten die Stadtverordneten diesmal ein externes Headhunter-Unternehmen mit der Betreuung des Verfahrens betraut. Ein Stellenbesetzungsgremium der Stadtverordnetenversammlung sollte an der Vorauswahl der Bewerber beteiligt werden.

Jenes Gremium setzt sich aus dem Bürgermeister, der Aufsichtsratsvorsitzenden , dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung sowie des Hauptausschusses sowie den Fraktionsvorsitzenden zusammen. Die restlichen Stadtverordneten bleiben außen vor. Sie dürfen – nach Angaben der Stadtverwaltung aus datenschutzrechtlichen Gründen – auch nicht von ihren Vertretern über die einzelnen Bewerbungen informiert werden. Dies ist insofern bemerkenswert, als dass die Stadt selbst es mit ihren Regeln zum Datenschutz offenbar nicht allzu genau nahm und zwischenzeitlich versehentlich die Informationen über die Bewerber über das Ratssystem allen Stadtverordneten zur Verfügung gestellt hatte. Nachdem der Fehler in der Verwaltung aufgefallen war, wurden die Dokumente eilig wieder entfernt.

Der Stadtverordnete Thomas Ney zeigt sich unzufrieden mit dem bisherigen Ablauf des Verfahrens.

„Es ist unverständlich, warum die Verwaltung den Stadtverordneten nicht zumindest anonymisierte Informationen über die Bewerber zur Verfügung stellen kann, damit diese sich – ohne Kenntnis der konkreten Person – ein Bild vom Bewerberfeld machen können“, bemängelt Ney.

Ebenso unbefriedigend findet Ney, dass die Stadtverordneten gewissermaßen blind dem Urteil der jeweiligen Fraktionsvorsitzenden vertrauen müssten. Ähnlich hatte sich zuvor bereits Ralph Bujok, Fraktionsvorsitzender der Linkspartei, geäußert. Dieser hatte einzelnen Fraktionen zudem eine Kungelei und Vorfestlegungen vorgeworfen.

So weit möchte der Pirat Thomas Ney zwar nicht gehen. „Das gegenwärtige Verfahren ist aber zumindest geeignet, Misstrauen in Bezug auf die Personalentscheidungen zu sähen. Der dringend nötige Neuanfang in den städtischen Unternehmen werde somit gefährdet“, findet Ney. Die Stadtverordneten hätten somit keine Möglichkeit zu prüfen, ob aus den rund 150 Bewerbungen wirklich die geeignetsten in die Vorauswahl der 20 Kandidaten kämen, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen würden. „Das ist zumindest unglücklich gelaufen und hier sollte dringend nachgebessert werden“, fordert Ney.

Korrektur: In einer vorherigen Version des Beitrags hieß es, über das Ratsinformationssystem seien Unterlagen nicht nur für Stadtverordnete, sondern auch für sachkundige Einwohner einsehbar gewesen. Tatsächlich ist uns aber kein Fall bekannt, in dem ein sachkundiger Einwohner die hinterlegten Dokumente tatsächich einsehen konnte.

Melderegisterauskünfte 2021: Das kosten die Daten der Oranienburger

Die Stadt Oranienburg hat im Jahr 2021 mindestens 2.500 gebührenpflichtige Auskünfte aus dem Melderegister der Stadt erteilt. Das entspricht statistisch etwa den Daten von jedem sechzehnten erwachsenen Einwohner Oranienburgs. Insgesamt wurden hierauf Gebühren im Umfang von rund 24.500 Euro erhoben. „Hier handelt es sich zum überwiegenden Teil um Auskünfte zu gewerblichen Zwecken“, wie die Stadt auf Anfrage der Piratenpartei mitteilte. Die genaue Anzahl gewerblicher Anfragen wurde nicht genannt.

Aus Sicht der Piratenpartei ist die hohe Anzahl an Datenweitergaben problematisch. „Für die Betroffenen bedeutet das zumeist zusätzliche Werbung im Briefkasten“, gibt Thomas Ney, Stadtverordneter der Piraten kritisch zu bedenken.

Bei Melderegisterauskünften handelt es sich um Daten aus dem Einwohnerverzeichnis der Stadt, welche auf Grundlage des Bundesmeldegesetzes (BMG) zu verschiedenen Zwecken mitgeteilt werden. Hierzu zählen bspw. die Veröffentlichung von Alters- oder Ehejubiläen in Zeitungen, Wahlwerbung von politischen Parteien, Mitglieder- und Angehörigenauskünfte an Religionsgemeinschaften oder sonstige gewerbliche Zwecke. Die Datensätze einer einfachen Meldeauskunft umfassen üblicherweise Name, Doktortitel und Anschriften einer Person, sowie in einigen Fällen Hochzeits- und Geburtsdaten. Erweiterte Melderegisterauszüge sind in der Regel umfangreicher und dürfen nur in besonderen Fällen erteilt werden. Dies war im vergangenen Jahr 90 mal der Fall.

Im Wahljahr wurden zudem die Daten von 1.739 Personen an politische Parteien zum Zwecke der Wahlwerbung übermittelt und hierfür Gebühren in Höhe von 447,90 Euro erhoben. Dies entspricht rechnerisch etwa 0,26 Euro pro Person. Hierbei ist es sogar möglich, gezielt bestimmte Alterskohorten abzufragen, etwa um Werbung speziell an Erstwähler oder Senioren zu versenden. Welche zwei Parteien die Daten abgefragt haben, wurde nicht mitgeteilt. Die Piratenpartei macht von der Möglichkeit des Melderegisterauszugs aus Datenschutzgründen keinen Gebrauch.

„Wir finden es bedauerlich, dass es offenbar auch bei politischen Parteien Begehrlichkeiten nach den Daten unserer Bürger gibt. Vielmehr sollte sich die Politik um deren Schutz bemühen“, findet Ney.

Nach Weitergabe der Daten hat die Stadt technisch und rechtlich keinerlei Möglichkeit zu überprüfen, ob die Daten ausschließlich für den angegebenen Zweck verwendet und danach gelöscht werden. „Dennoch weisen wir im Rahmen der Auskunftserteilung stets schriftlich darauf hin, dass die übermittelten Daten nur für die Zwecke verarbeitet werden dürfen, zu deren Erfüllung sie übermittelt wurden und anschließend zu löschen sind. Jede Melderegisterauskunft beinhaltet einen entsprechenden Hinweis dazu“, teilte die Stadt mit.

„Die Stadt kann nicht effektiv sicherstellen, was mit den Daten passiert. Deshalb fordern wir die Verwaltung auf, die Vorgaben des Bundesmeldegesetzes bei der Datenauskunft möglichst restriktiv anzuwenden. Darüber hinaus sollten sich die Bürger Oranienburgs selbst schützen, indem sie der Weitergabe ihrer Daten beim Bürgeramt widersprechen.“

Thomas Ney, Stadtverordneter der Piraten

Eine Übermittlung der Daten darf immer dann erfolgen, wenn die betroffene Person der Weitergabe nicht ausdrücklich widersprochen hat. Zu diesem Zweck bietet die Piratenpartei eine Postkarte an, mit der die Bürgerinnen und Bürger auf einfache Weise dem Einwohnermeldeamt ihren Sperrwunsch mitteilen können. Diese kann entweder über die Geschäftsstelle der Partei (Bötzower Platz 1, 16515 Oranienburg) bezogen oder über die Webseite heruntergeladen werden. Alternativ bietet die Partei einen Formulierungsvorschlag für einen Widerspruch auf ihrer Webseite an.

Grundsätzlich werbe die Partei aber für eine Umkehr des bestehenden Verfahrens:

„Die Sperrung von Daten sollte der Regelfall sein und Auskünfte nur erteilt werden, wenn der Bürger dies ausdrücklich wünscht.“

Thomas Ney, Stadtverordneter der Piraten

Mustertext für Widerspruchsschreiben:

An das
Einwohneramt der Stadt Oranienburg
Schlossplatz 1
16515 Oranienburg

[Ort, Datum]

Betreff: Widerspruch gegen die Datenweitergabe durch die Meldebehörde

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich, [Vorname + Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in der [Vollständige Anschrift],

  • gemäß §50 Abs. 1. BMG der Auskunftserteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene,
  • gemäß §50 Abs. 2 BMG der Auskunftserteilung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen,
  • gemäß §50 Abs. 3 BMG der Auskunftserteilung an Adressbuchverlage zum Zwecke der Herausgabe von Adressbüchern,
  • gemäß §36 Abs. 2 BMG der Datenübermittlung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial der Bundeswehr,
  • gemäß §42 Abs. 3 BMG der Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, denen meine Familienangehörigen, nicht aber ich selbst, angehören,
  • sowie gemäß § 44 BMG jeglicher Erteilung von Melderegisterauszügen über meine Person zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels.
[Unzutreffendes bitte streichen!]

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Piraten feiern Wahlparty auf dem Schlossvorplatz in Oranienburg

Nachdem die sechswöchige „Zukunft ist wählbar“-Tour der Piratenpartei Brandenburg am Samstag, den 25. September 2021 in der Landeshauptstadt endet, laden die Piraten am Wahlsonntag (26.09.) noch einmal auf dem Schlossvorplatz nach Oranienburg ein. Ab 17 Uhr findet dort die Wahlparty der Partei statt. Mitglieder und interessierte Bürger können dann vor Ort bei Getränken und Grillgut die Wahlsendungen im „Gläsernen Homeoffice“ der Partei verfolgen und mit Kandidaten der Partei ins Gespräch kommen. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die Veranstaltung wird auch über die virtuelle Wahlparty der Bundespartei im Internet zu verfolgen sein.

Piraten eröffnen Regionalgeschäftsstelle in Oranienburg

Blick in die Geschäftsstelle

Am vergangenen Freitag (17.09.2021) hat die Piratenpartei Nordbrandenburg ihre Regionalgeschäftsstelle in Oranienburg eröffnet. In dem Büroraum am Bötzower Platz 1 sollen künftig Bürger zu Sprechstunden eingeladen und Partei- und Fraktionssitzungen abgehalten werden. Zur Eröffnung erschienen diverse Gäste aus Bürgerschaft, Partei, Stadtverwaltung und Kommunalpolitik – darunter Vertreter mehrerer Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtverordnetenvorsteher Dirk Blettermann sowie Direktkandidaten aus den Wahlkreisen zur Bundestagswahl. Thomas Ney, Stadtverordneter, Regionalvorsitzender und Direktkandidat zur Bundestagswahl zeigte sich zufrieden mit der Eröffnung. „Mit dem neuen Büro untermauern wir den Anspruch, für die Menschen in der Region auch abseits des digitalen Raumes ansprechbar zu sein. Gemeinsam mit den Bürgern wollen wir die Probleme in die kommunalen Parlamente tragen“, so Ney zur Intention der neuen Geschäftsstelle. Die Piratenpartei ist derzeit u. A. im Kreistag sowie in den Stadtverordnetenversammlungen von Oranienburg und Gransee mit je einem Mandat vertreten.

Piraten eröffnen Geschäftsstelle in Oranienburg

Die Piratenpartei eröffnet am Freitag, den 17. September 2021 ab 15 Uhr ihre Geschäftsstelle in Oranienburg. Mit dem Büroraum am Bötzower Platz 1 wollen die Piraten einen Anlaufpunkt bieten, um regelmäßig mit Bürgern in Kontakt zu treten. „Mit der Eröffnung eines Büros in der Kreisstadt untermauern wir unseren Anspruch, auch künftig für die Einwohner Oranienburgs und Oberhavels kommunalpolitisch aktiv zu sein“, so Thomas Ney, Regionalvorsitzender der Piraten Nordbrandenburg und Stadtverordneter in Oranienburg.

Zur Eröffnung wird auch die „Zukunft ist wählbar“-Tour der Piraten Brandenburg mit dem „gläsernen Homeoffice“ zu Besuch sein und die aktuellen technischen Entwicklungen zu präsentieren. Parallel dazu werden Bratwürste und Getränke angeboten. Vertreter von Medien und Kommunalpolitik sind ebenso eingeladen wie interessierte Bürger.

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